Kur- und Anschlussbehandlung

Mit Brustkrebs in die Kur - außer Haus oder von zu Hause aus?

Von Ursula Goldmann-Posch

Die Kur oder die so genannte Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Krebs ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die spätestens sechs Wochen nach Abschluss Ihrer stationären Behandlung von Ihrem behandelnden Arzt beantragt werden muss. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dabei folgende Wahlmöglichkeiten: Ein stationäres Paket – also den Aufenthalt in einer auswärtigen Kurklinik - oder die Teilnahme an einer teilstationären oder ambulanten onkologischen Rehabilitationsmaßnahme (Kur von zu Hause aus).

Die ambulante Reha  unterscheidet sich inhaltlich nicht von einer stationären Kur. Sie nehmen von morgens bis zum späten Nachmittag an den Behandlungen und Anwendungen teil und können anschließend wieder nach Hause gehen und dort auch die Nacht und das Wochenende verbringen.

Bevor Sie sich für das eine oder andere Kur-Verfahren entscheiden, sollten Sie überlegen, was vor allem für Sie selbst, aber auch für Ihre Familiensituation am besten ist.

  • Viele Frauen mit Brustkrebs haben zunächst Angst, mit ihren Leidensgenossinnen zusammenzutreffen. Überlegen Sie deshalb, ob Sie es aushalten können, in eine Krebsklinik auf Kur zu gehen. Vielleicht ist Ihnen die angenehme Atmosphäre in einer Kurklinik für Patienten mit verschiedenen Erkrankungen lieber. Dies kann aber auch Nachteile für Sie haben: Die Spezialisierung in der Behandlung von Geist, Körper und Seele von Krebskranken ist dort am besten, wo ausschließlich Tumorpatienten auf Kur sind.
  • Manche Frauen wollen nach Abschluss ihrer Behandlung nichts mehr von ihrem Brustkrebs wissen. Und schon gar nicht vom Brustkrebs der anderen. Deshalb bevorzugen sie es, keine Kur zu machen, sondern mit ihrem Mann in Urlaub zu fahren. Auch das ist ein Weg.
  • Wenn Sie Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind haben, können Sie für die Dauer Ihrer Kur eine Haushaltshilfe beantragen. Falls Sie Ihr Kind mitnehmen wollen oder anderweitig unterbringen möchten, können Sie auch diese Ausgaben bis zur Höhe der Kosten für eine Haushaltshilfe bei Ihrer Versicherungsanstalt geltend machen (Paragraph 54, Sozialgesetzbuch IX).
  • Es gibt auch Nachsorgekuren für krebskranke Mütter und ihre Kinder: Die Rexrodt von Fircks Stiftung (www.rvfs.de) setzt sich dafür ein, an Krebs erkrankten Müttern und ihren Kindern Unterstützung für einen heilsamen Umgang miteinander zu geben. Das erste Stiftungsprojekt "Gemeinsam gesund werden" (www.gemeinsam-gesund-werden.de) startete in der Klinik Ostseedeich in Grömitz an der Ostsee. Im Rahmen eines dreiwöchigen Rehabilitationsaufenthaltes können Mütter, die an Brustkrebs erkrankt sind, dort im Anschluss an ihre Ersttherapie gemeinsam mit ihren Kindern für drei Wochen mit Hilfe eines neuartigen Behandlungsprogramms und gestützt durch ein Team von Internisten, Gynäko-Onkologen, Psychoonkologen, Physiotherapeuten, Sportmedizinern, Ernährungsexperten, Sozialpädagogen und erfahrenen Kindertherapeuten gemeinsam gesunden.
  • Die Beantragung dieser Rehabilitationsmaßnahme für Mutter und Kind im Sinne § 41, SGB V erfolgt über Ihre  Krankenkasse. Bei der Antragstellung berät und unterstützt gerne das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., Tel: 0800 – 2255100  oder  Frau Barsuhn, Klinik Ostseedeich, Tel.: 04562 – 253 - 405.