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Haushaltshilfe

Eine Krebstherapie ist anstrengend und so manche Patientin ist zeitweilig nicht in der Lage den Haushalt und / oder die Betreuung der Kinder zu bewältigen. Vielleicht haben Sie einen Partner, Eltern oder Freunde die jetzt einspringen können. Aber was wenn nicht? Und wer kümmert sich gegebenenfalls um Ihre Kinder, während Sie im Krankenhaus sind oder eine Anschlussheilbehandlung machen?

Im Bedarfsfall hilft die gesetzliche Krankenversicherung und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung § 38 SGB V.

Voraussetzungen, um eine Haushaltshilfe zu bekommen

  1. Es lebt keine Person in Ihrem Haushalt, die diese Aufgaben übernehmen könnte.
  2. Ihr Arzt stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, dass Sie für eine bestimmte Zeit eine Haushaltshilfe benötigen.

Im Allgemeinen gilt Folgendes:

Sie bekommen eine Haushaltshilfe für

  •  Maximal 4 Wochen gestellt, wenn keine Kinder im Haushalt versorgt werden müssen
  • Maximal 26 Wochen gestellt, wenn Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das sich nicht selbst versorgen kann, im Haushalt leben

In der Regel vermittelt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe und müssen Sie nicht selbst nach einer Haushaltshilfe suchen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 90 Prozent der Kosten, 10 Prozent der Kosten müssen Sie selbst tragen, mindestens aber 5 EUR und maximal 10 EUR pro Tag.

Helfen nahe Verwandte (bis zum zweiten Grad) wie Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Enkel und Großeltern aus, dann können diese von der Krankenkasse eine angemessene Aufwands-Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall erhalten.

Wichtig:

Welche Leistungen Ihre gesetzliche Krankenkassen tatsächlich gewährt, hängt auch von deren Satzung ab. Beispielsweise ist bei manchen Krankenkassen die Altersgrenze des Kindes auf 14 Jahren angehoben oder die Haushaltshilfe wird auch für einen längeren Zeitraum gewährt.

Private Krankenversicherungen zahlen in der Regel nicht für eine Haushaltshilfe, es sei denn, Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen.

Unser mamazone-Tipp:

Wenden Sie sich so frühzeitig wie möglich an Ihre Krankenkasse und klären Sie welche Hilfe Ihnen genau zusteht und was bei der Beantragung zu beachten ist.

Rat und Unterstützung finden Sie

Für weitere Informationen lesen Sie gerne

"Das bisschen Haushalt – Unterstützung für Krebspatienten" vom Deutschen Krebsinformationsdienst und "Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen" von der Verbraucherzentrale