BrustkrebswissenNachsorge, Reha & Finanzhilfen

Grundsätzliches zu Heil- und Hilfsmitteln

Der G-BA entscheidet was gesetzliche Krankenkassen bezahlen und was nicht

In Deutschland sind ca 74 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Für diese sind die Entscheidungen des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) von großer Bedeutung, denn der G-BA bestimmt - vereinfacht gesprochen - welche Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Untersuchungen und Therapien von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Der G-BA soll so dazu beitragen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung der gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen.

Er verfasst entsprechende Richtlinien und gibt Stellungnahmen zu einzelnen Themen ab. Daneben hat er viele weitere Aufgaben, beispielsweise bezüglich der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.

Alle wichtigen Informationen rund um den G-BA, sowie aktuelle G-BA Beschlüsse und Richtlinien finden Sie auf der homepage des G-BA

Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln

Heilmittel

Hier finden Sie die aktuellen G-BA Informationen zum Thema Heilmittel und die aktuelle HeilM-​RL (Heilmittel Richtlinie)

Langfristiger Heilmittelbedarf

Besteht ein langfristiger, fortlaufender Heilmittelbedarf z. B. Lymphdrainage, bedarf es einer gesonderten Genehmigung, die sich an den Richtlinien des G-BA orientiert. Eine entsprechende Liste finden Sie hier.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemittelung des G-BA "Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf" vom 15.09.2022. Dort wird auch erklärt, wann ein langfristiger Heilmittelbedarf bestehen kann.

Hilfsmittel

Hier finden Sie die aktuellen G-BA Informationen zum Thema Hilfsmittel.

Im aktuellen Hilfsmittelverzeichnis für gesetzlich Krankenversicherte wird in Kapitel 37 auf das Thema Brustprothesen eingegangen.