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Lymphdrainage: Mehr Flexibilität in der Verordnung geplant

Der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) hat die Vorgaben für die Manuelle Lymphdrainage geändert. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, treten die Änderungen zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

Dann kann die manuelle Lymphdrainage auch ohne Angabe der Therapiezeit verordnet werden und der Therapeut oder die Therapeutin entscheiden entsprechend dem konkreten Bedarf ob 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind. So können auch variierende Faktoren, wie Witterung oder individuelle Belastung, die den Therapiebedarf beeinflussen, leichter berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter "Verordnung von Manueller Lymphdrainage: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie" auf der Seite des G-BA.