Heil- und Hilfsmittel
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu verschiedenen Heil- und Hilfsmitteln, sowie deren Verordnung.
Darum geht es kurz zusammengefasst in den einzelnen Kapiteln
Grundsätzliches zu Heil- und Hilfsmitteln: Der G-BA legt fest, welche Leistungen die GKV übernimmt. Heilmittel (z. B. Lymphdrainage) werden ärztlich verordnet; bei dauerhaftem Bedarf ist eine gesonderte Genehmigung nötig. Hilfsmittel (z. B. Brustprothesen) sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis geregelt. Wissenswertes zu Heil- und Hilfsmitteln
Konservative Lymphtherapie: Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen im Kapitel Lymphödem
Medizinische Fußpflege: Bei chemo-bedingten Neuropathien an Füßen oder Zehen (Kribbeln, Taubheit) kann medizinische Fußpflege durch Podologen ärztlich verordnet und von der GKV übernommen werden. Medizinische Fußpflege bei Neuropathien
Brustprothesen: Die GKV erstattet Brustprothesen (Vollprothesen, Ausgleichsprothesen) vollständig. Für Spezial-BHs und Bademode gibt es einen Zuschuss. Rezept vom Arzt erforderlich. Brustprothesen und Zubehör erhalten
Perücken: Die GKV bezuschusst Perücke oder Chemoturban; die genaue Höhe variiert je nach Kasse. Sie benötigen ein Rezept vom Onkologen und müssen einen Kostenvoranschlag vor dem Kauf bei der Krankenkasse einreichen. Haarverlust ausgleichen
DIGA - Apps auf Rezept: DiGA sind vom Arzt verordnungsfähige Gesundheits-Apps, die von der GKV erstattet werden. Verfügbare Apps im offiziellen DiGA-Verzeichnis (bfarm.de) DiGAs für BrustkrebspatientInnen