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Erwerbsminderungsrente

Die Brustkrebserkrankung und die damit verbundenen Therapienebenwirkungen können Betroffene manchmal eine Weile, teilweise auch langfristig in Ihrer Leistungsfähigkeit einschränken. Insbesondere Fatigue, Depressionen, Polyneuropathien, Lymphödeme oder eine verminderte Herzfunktion sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Langzeitfolgen wie diese, können im schlimmsten Fall eine Rückkehr in den früheren Beruf erschweren oder sogar unmöglich machen. Dann kann eine Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Unterstützung sein.

Das Wichtigste in Kürze

Volle Erwerbsminderungsrente, Teilerwerbsminderungsrente

Je nachdem wie lange Sie aus medizinischer Sicht täglich arbeiten können, kommt eine volle EMR (Erwerbsmindungsrente) oder eine Teil-EMR in Frage.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeit bis max. 3 Stunden täglich ist möglich
  • Teilerwerbsminderungsrente: Arbeit bis max. 6 Stunden täglich ist möglich

Arbeit bedeutet in diesem Fall irgendeine Arbeit, also nicht zwingend die Arbeit in ihrem bisherigen Job oder Beruf. Es geht bei der Erwerbsminderungsrente ausschließlich darum wieviele Stunden täglich Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und zwar auch einer möglicherweise ganz anderen, eventuell deutlich schlechter bezahlten, als bislang.

Ausnahme: Sie sind vor dem 2.1.1961 geboren, dann genießen Sie noch den sogenannten „Berufsschutz“ und dürfen nicht auf eine weniger qualifizierte Tätigkeit verwiesen werden.

Wenn Sie Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente haben, aber arbeitslos sind, weil Sie keine geeignete Teilzeitstelle finden können, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. 

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat wer

  • nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als 3 bzw. 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und
  • mindestens 5 Beitragsjahre hat (hierzu zählen auch Kindererziehungszeiten, freiwillige Beträge und anderes mehr) und
  • in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat

Ausnahmen bezüglich der Beitragsjahre / Pflichtbeiträge gibt es beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Höhe der Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt wird individuell berechnet und hängt insbesondere davon ab, wieviel Sie bislang in die Rentenversicherung einbezahlt haben.

Erwerbsminderungsrenten sind üblicherweise erheblich niedriger als das bisherige Einkommen, aber Sie können Ihr Einkommen durch einen Teilzeitjob aufbessern. Bei voller Erwerbsminderungsrente darf dieser max. 3 Stunden am Tag ausgeübt werden, bei Teilerwerbsminderungsrente max. 6 Stunden am Tag. Daneben gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.

Wieder fitter? Länger Arbeiten auf Probe möglich

Es geht Ihnen wieder besser? Sie überlegen, ob Sie vielleicht künftig mehr als 3 oder 6 Stunden täglich arbeiten könnten? Dann haben Sie seit Januar 2024 die Möglichkeit das für 6 Monate auszuprobieren. In dieser Zeit wird Ihre Ewerbsminderungsrente weiterbezahlt, wobei etwaige Hinzuverdienstgrenzen zu beachten sind. Falls Sie bemerken, dass Ihre Leistungsfähigkeit doch noch nicht für eine längere Arbeitszeit ausreicht, läuft die Erwerbswerbsminderungssrente danach weiter wie bisher. Bei Interesse lesen Sie bitte die entsprechenden weiterführenden Informationen.

mamazone Tipp

Sie sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin? Dann erhalten Sie maximal 72 Wochen Krankengeld. Das ist deutlich mehr als bei einer Erwerbsminderungsrente. Es lohnt sich daher für Sie das Krankengeld voll auszunutzen und erst wenn sich nach dieser Zeit zeigt, dass trotz intensiver Behandlung und Reha-Maßnahmen Erwerbsminderung weiter besteht, die niedrigere Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen.

Lassen Sie sich deshalb fachkundig beraten, wenn Ihre Krankenkasse Sie vorzeitig auffordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen.  

Weitere Informationen

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