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Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist eine sehr bedeutende finanzielle Unterstützung für Krebserkrankte, die ja oft nicht nur wochen-, sondern monatelang ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können. Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe Krankengeld in Ihrem Tarif enthalten ist.

Nachstehend haben wir das Wichtigste für Sie grob zusammengefasst. Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in den unter den am Ende dieses Beitrages genannten Links.

Soziales Auffangnetz mit einigen Lücken

Anspruch auf Krankengeld haben

  • Arbeitnehmer, wenn sie länger als sechs Wochen krank sind. Davor erhalten sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung
  • Selbst­ständige, wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld bei einer Kasse versichert sind
  • Künstler und Publizisten, die in der Künstler-Sozialkasse versichert sind
  • Empfänger von ALG I

Bei Familien­versicherten, Studierenden, PraktikantInnen, RentnerInnen, Minijobbern und EmpfängerInnen von Bürgergeld hingegen greift dieses soziale Auffangnetz nicht. Besonders schnell kann die finanzielle Lage bei erkrankten Selbständigen, die sich keinen Anspruch auf Krankengeld gesichert haben, prekär werden.

Wie hoch ist das Krankengeld? Wie lange wird es gezahlt?

Das Krankengeld der GKV beträgt 70 Prozent vom Brutto­gehalt, aber nicht mehr als 90 Prozent des Netto­entgelts. Nach oben hin gibt es allerdings eine Begrenzung der Krankengeldhöhe, die beispielsweise in 2024 bei max 3.622,50 Euro pro Monat liegt.

Sie können höchstens 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Erkrankung erhalten. Wenn Sie zuvor sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten haben, reduziert sich die Dauer der Krankengeldzahlung auf 72 Wochen.

Dieser Anspruch gilt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, wobei es keinen Unterschied macht, ob Sie wegen Ihrer Krebserkrankung einmal sehr lange oder mehrmals mit Unterbrechungen arbeitsunfähig waren.   

Krankengeld erhalten, wie geht's?

Um Krankengeld zu erhalten benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbeischeinigung (AU-Bescheinigung) von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. In der Regel wird diese nicht von Anfang an für einen sehr langen Zeitraum gelten und Sie müssen sich Folge-AU-Bescheinigungen ausstellen lassen.

Wichtig: 

Achten Sie darauf, dass die AU-Bescheinigungen nahtlos ineinander übergehen, wenn Sie länger am Stück arbeitsunfähig sind, damit Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld für "Lückentage" nicht verlieren. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig Folgetermine mit Ihren behandelnden ÄrztInnen.

Gut zu wissen:

Seit Januar 2023 gibt es die eAU, die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung. Die Krank­schreibung wird nun vom Behandler an die jeweilige GKV elektronisch übermittelt. Ihren Vorgesetzten müssen Sie weiterhin selbst informieren, dass Sie krankgeschrieben sind. Danach ruft ihr Arbeitgeber die Krank­schreibung (ohne Diagnose) elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab.

Die eAU gibt es aber bislang nur für gesetzlich Krankenversicherte, nicht für Privatversicherte!

Weitere Informationen

Links

08 2024 "Krankengeld: Was die Kasse bei langer Krankheit zahlt" auf der Seite von Stiftung Warentest
04 2024 "Krankengeld: So bekommst Du Geld, auch wenn Du lange krank bist" auf der Seite von Finanztip