Reha, Hilfen & Ansprüche
Hier informieren wir über Reha, Hilfen & Ansprüche, die Ihnen als BrustkrebspatientIn zustehen.
Darum geht es in den einzelnen Kapiteln
Kur-/ Anschlussheilbehandlung: Nach der Erstbehandlung gibt es bis zu drei onkologische Rehas, die AHB (Anschlussheilbehandlung) + Nach- + Festigungskur). Sie dauern jeweils ca. 3 Wochen und sind stationär oder ambulant möglich. Inhalte: Physio-, Ergo-, Sporttherapie, Lymphdrainage, psychosoziale Unterstützung. Der Antrag läuft meist über den Sozialdienst des Krankenhauses. Informationen zu Reha nach Brustkrebs
Unterstützende Angebote: Hier geht es um GKV-Leistungen, wie z.B. Haushaltshilfe, individuelle Ernährungsberatung und pharmazeutische Betreuung bei oralen Krebsmedikamenten. Unterstützende Angebote der Krankenkasse
Heil- und Hilfsmittel: Hier informieren wir z.B. über Produkte wie Brustprothesen, Spezial-BHs und Bademode, Perücken und DiGA-Apps aber auch über Leistungen wie konservative Lymphtherapie und Medizinische Fußpflege bei Neuropathien. Heil- und Hilfsmittel für Brustkrebspatientinnen
Schwerbehinderung: Brustkrebspatientinnen erhalten Sie auf Antrag automatisch eine Einstufung als schwerbehindert (GdB = Grad der Behinderung mindestens 50). Diese ist befristet auf für 5 Jahre, bei Krebsvorstufen auf 2 Jahre. Vorteile: Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, steuerliche Vergünstigungen, mögliche Frührente. Nach Ablauf der Frist wird auf Antrag erneut geprüft, in welcher Höhe ein GdB (Grad der Behinderung) ggf. weiterhin gerechtfertigt ist. Schwerbehinderung beantragen
Finanzielle Hilfen: Wichtige finanzielle Leistungen sind beispielsweise Fahrtkosten zu Therapien, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Zuzahlungsbefreiungen. Finanzielle Ansprüche nutzen