Unterstützende Angebote
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu unterstützenden Angeboten, sowie deren Verordnung.
Darum geht es kurz zusammengefasst in den einzelnen Kapiteln
Haushaltshilfe: Die GKV übernimmt 90 % der Kosten einer Haushaltshilfe, wenn niemand im Haushalt einspringen kann und ein Arzt den Bedarf bestätigt. Dauer in der Regel bis zu 4 Wochen (ohne Kinder) bzw. 26 Wochen (mit Kindern unter 12). Die genauen Regelungen sollten Sie frühzeitig bei Ihrer GKV anfragen. Haushaltshilfe bei Brustkrebserkrankung beantragen
Individuelle Ernährungsberatung: Ernährungsberatung wird von der GKV häufig anteilig oder ganz erstattet. Sie benötigen hierfür eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt holen. Achten Sie auf qualifizierte Fachkräfte, denn „Ernährungsberater/in" ist kein geschützter Begriff. Individuelle Ernährungsberatung während der Therapie
Pharmazeutische Betreuung: Bei neu verordneten oralen Krebsmedikamenten (Tabletten/Kapseln) haben GKV-Versicherte Anspruch auf kostenlose Apothekerberatung zu Anwendung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Apothekenleistungen für BrustkrebspatientInnen