Unterstützende Angebote
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu unterstützenden Angeboten, sowie deren Verordnung.
Darum geht es kurz zusammengefasst in den einzelnen Kapiteln
Haushaltshilfe: Die GKV übernimmt 90 % der Kosten einer Haushaltshilfe, wenn niemand im Haushalt einspringen kann und ein Arzt den Bedarf bestätigt. Dauer in der Regel bis zu 4 Wochen (ohne Kinder) bzw. 26 Wochen (mit Kindern unter 12). Die genauen Regelungen sollten Sie frühzeitig bei Ihrer GKV anfragen.