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Zuzahlungsbefreiung

KrebspatientInnen benötigen meist über einen langen Zeitraum viele Leistungen, die zum überwiegenden Teil von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Als Patientin müssen Sie lediglich zwischen 5 EUR und 10 EUR pro Leistung / Leistungstag zuzahlen.

Doch auch diese Zuzahlungen summieren sich. Oft werden viele verschiedene Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Fahrdienste zur Chemo- oder Strahlentherapie, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte, Lymphdrainage, Unterstützung im Haushalt etc. benötigt und für jede dieser Leistungen wird eine Zuzahlung fällig.

Damit diese Zuzahlungen bei PatientInnen mit geringem Einkommen nicht zu einer großen finanziellen Belastung führen, gibt es eine Belastungsgrenze. Diese liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei schwerwiegend chronisch Erkrankten ist die Belastungsgrenze niedriger und liegt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Wenn Sie diese Belastungsgrenze erreichen, können Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.

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09 2024 "Zuzahlungsbefreiung bei Krebs" auf der Seite des Deutschen Krebsinformationsdienstes