BrustkrebswissenNachsorge, Reha & Finanzhilfen

Fahrtkosten

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt mit

Im Rahmen einer Krebstherapie sind in der Regel viele Fahrten zu Behandlungen notwendig. Das kann durchaus zu einer finanziellen Belastung werden.

Die gute Nachricht: Die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) unterstützt Sie hierbei finanziell.

Fahrten zu Strahlen-, Chemo- oder zielgerichteten Therapien mit Infusionen

Besonders relevant für KrebspatientInnen sind hierbei die Fahrten zu Strahlen-, Chemo- und zielgerichteten Infusions-Therapien, die üblicherweise ambulant erfolgen. Für die Kostenübernahme von Fahrten zu solchen Behandlungsterminen gilt zusammengefasst Folgendes:

Taxi oder Mietwagenkosten

Für die Kostenerstattung von Taxi- oder Mietwagenkosten benötigen Sie die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ durch Ihren Arzt / Ihrer Ärztin und die Genehmigung von Ihrer GKV. Die Verordnung muß hierzu vorab bei Ihrer GKV eingereicht und genehmigt werden.

Öffentliche Verkehrsmittel oder eigener PKW

Für die Kostenerstattung von Krankenfahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel oder dem eigenen PKW genügen die entsprechenden Belege. Eine Verordnung / Vorab-Genehmigung durch die GKV ist hierfür nicht notwendig.

Zuzahlungspflicht

Sofern Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen Sie 10% der tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und maximal 10 EUR pro Fahrt zuzahlen. Als Fahrt gilt hier Hin- und Rückfahrt.

Nächstgelegene geeignete Behandlungsmöglichkeit

Es werden nur Fahrtkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit übernommen. Bei Fahrten zu einer weiter entfernten Klinik / Praxis müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Weitere Fahrtkostenzuschüsse

Auch Fahrten zu stationären Therapien und Rehas werden bezuschusst, ebenso manche Fahrten zu ambulanten Operationen. Daneben gibt es besondere Regelungen für PatientInnen mit bestimmten Schwerbehinderungen oder Pflegegraden.

Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung für Krankenfahrten

Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung für Krankenfahrten finden Sie auf folgenden Seiten:

"Krankenbeförderung" auf der Seite des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
"Krankentransport-Richtlinie" auf der Seite des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss)

07 2022 "Krebs: Wann Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen" auf der Seite des Deutschen Krebsinformationsdienstes