PublikationenPressemitteilungen

Schwerbehinderung - Versorgungsämter blenden medizinische Erkenntnisse aus

mamazone hilft mit Informationen und links beim Kampf gegen ahnungslose Behörden

Augsburg, 22.02.12: Frauen, bei denen fünf Jahre nach einer Brustkrebstherapie keine neuen Metastasen auftreten, gelten als geheilt. Die sogenannte „Heilungsbewährung“ ist eingetreten. So jedenfalls ist das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehen. Die Versorgungsämter in den deutschen Bundesländern, die den Grad der Behinderung für Brustkrebspatientinnen festlegen, stufen nach dieser Frist die Brustkrebspatientin im Grad der Behinderung zurück. Sie verliert ihre Rechte als Schwerbehinderte. Mit zum Teil dramatischen Folgen für die Betroffenen. Denn Frauen mit Brustkrebs leiden oft dauerhaft unter vielen Symptomen ­ verursacht durch die Erkrankung und deren Behandlung.

Das Konzept der Heilungsbewährung verkennt längst bekannte medizinische Fakten und Erkenntnisse, wie etwa die Spätfolgen von Brustkrebstherapien und das unterschiedliche „Streuungsverhalten“ von Brustkrebs. Diese zeigen deutlich, dass Brustkrebs eine den ganzen Körper betreffende, komplexe, chronische Erkrankung mit individuellem Verlauf ist. Eine Krankheit, die nicht einfach nach fünf Jahren als geheilt angesehen werden kann.

Ursula Goldmann­Posch, 62, Gründerin und Ehrenvorsitzende von mamazone e.V. und 1. Vorsitzende der Nachsorge­Stiftung PONS: "Brustkrebs ist nicht nur eine Erkrankung, sondern ist ein Phänomen, das aus vielen Untergruppen besteht. Entsprechend unterschiedlich ist auch der Zeitpunkt einer möglichen Streuung in andere Organe. Etwa nach zwei Jahren bei bestimmten Brustkrebstypen, oder auch noch nach sechs, sieben oder zwölf Jahren. Diese Erkenntnis scheint noch nicht in die Amtsstuben der Versorgungsämter durchgedrungen zu sein.“

Um zu verhindern, dass der Behinderungsgrad nach fünf Jahren automatisch herabgestuft wird, müssen die Patientinnen ein halbes Jahr vorher einen sogenannten „Verschlechterungsantrag“ 2 stellen. Das Verfahren ist in den meisten Bundesländern umständlich und für manche Patientinnen schwer zu bewältigen.

Mit vielen Informationen auf der Seite https://www.mamazone.de/brustkrebswissen/nachsorge/schwerbehinderung/  will mamazone e.V. deshalb den Betroffenen helfen. Denn, so die Medizinjournalistin und Brustkrebspatientin Ursula Goldmann­Posch weiter: „unsere Patientinnen­Initiative mamazone will nicht, dass Patientinnen zusätzlich zu ihrem Brustkrebs auch noch gegen ahnungslose Behörden Krieg führen müssen."