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Tipps und Tricks beim Kauf einer Perücke

Die Versorgung mit einer gut passenden Perücke ist während und nach einer Chemotherapie für viele Frauen mit Brustkrebs eine zentrale Frage, die möglichst vor Behandlungsbeginn geklärt sein sollte. Dadurch ist das Haar der Patientin für den Zweithaar-Spezialisten besser beurteilbar für eine Lösung des Haarersatzes.

Leider gibt es auch auf dem „Markt Zweithaar“ echte Könner und verantwortungslose Verkäufer von mittelmäßigen „Faschingsperücken“. Umso wichtiger ist es für die Patientin, die Spreu vom Weizen zu trennen und sich vor dem Perückenkauf ausführlich darüber zu informieren, welche Zweithaar-Experten in welchen Verbänden und mit welchen Zusatzqualifikationen ausgestattet sind.

Achten Sie darauf,

  • dass Ihre Haar-Expertin als staatlich anerkannte Fachkraft  für Zweithaar (HWK) ausgewiesen ist.
  • dass Ihre Zweithaar-Fachkraft eingetragenes Mitglied im BVZ, dem Bundesverband für Zweithaar inRosenfeld, Baden-Württemberg, ist  der sich für die Belange von Patientinnen und Patienten gegenüber den Verbänden der Krankenkassen einsetzt - oder erfragen Sie Adressen kompetenter Zweithaar-Fachkräfte beim SPFfK, dem Kompetenzzentrum der Friseure für Krebs- und Alopezie-Patienten.
  • dass Ihre Perückenverkäuferin auch Friseurmeisterin ist und das Ersatzhaar entsprechend gut vom Rohmaterial zu Ihrer individuellen Perücke schneiden kann.

Sich rechtzeitig bei einer Zweithaar-Spezialistin beraten zu lassen, ist auch aus Gründen der Kostenerstattung wichtig, denn der Kostenvoranschlag muss möglichst vor dem Kauf bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Zweithaar-Expertin übernimmt dann die Abrechnung mit der Krankenkasse, so dass nur die Differenz für einen eventuell höherwertigen Haarersatz an die Zweithaar-Spezialistin zu bezahlen ist.

Kunst- oder Echthaar?

Ob sich eine Brustkrebspatientin für eine Kunsthaar- oder für eine Echthaar-Perücke entscheidet, hängt von ihrem eigenen Empfinden und natürlich vom Preis, den man bereit und in der Lage ist, zuzuzahlen, ab.

Auch die unterschiedliche Qualität der Perücken spielt eine Rolle: Angefangen bei der Herkunft der Haare (bei Echthaar) über die Knüpftechnik bis hin zur Montur (Haaransatz) – alle Details sollten sorgfältig bedacht und ausgewählt werden.

Grundsätzlich gibt es maschinenhergestellte Synthetik-Perücken (Kunsthaarperücken) von ca. € 350,- bis € 1.000,-. Diese Modelle haben meist  eine Haltbarkeit von sechs bis zwölf Monaten. Die neuen, höherwertigen Kunsthaar-Perücken sind aus hitzebeständiger Kunstfaser, dazu handgeknüpft und besitzen eine rutschfeste Montur. Je nach Tragehäufigkeit und Pflege sind diese Perücken länger schön. Der Preis beginnt allerdings bei € 1.000,-.

Am natürlichsten sind Echthaarperücken – aber auch hier gibt es unterschiedliche Qualitäten und Erwägungen. Je nach Herkunft und Bearbeitungsknüpfart der Haare entstehen hier Kosten ab € 1.300,- und mehr – nach oben gibt es keine Grenzen.

Unabhängig von der Wahl der Perücke, wird jedes Modell für jede  Patientin in einem abgetrennten Raum individuell angepasst, geschnitten und frisiert, um möglichst natürlich zu wirken.

Wer zahlt was?

Seit dem 1. August 2014 gelten eue Regelungen rund um die Zweithaar-Versorgung. Gesetzliche (Ersatz-)Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten eines Haarersatzes nach bei einer Chemotherapie entweder ganz oder zahlen zumindest einen Zuschuss.

In welchem Umfang sich Krankenkassen beteiligen, ist unterschiedlich. Die im Verband der VdEk (Verband der Ersatzkassen e.V.) zusammen geschlossenen Kassen:

  • Barmer GEK
  • Techniker Krankenkasse
  • DAK Gesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • HEK Hanseatische Krankenkasse
  • HKK

beteiligen sich an den Kosten - vorausgesetzt der behandelnde Zweithaar-Spezialist ist als sogenannter Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach festgelegten Kriterien qualifiziert (ist also PQS-präqualifiziert) und hat einen  Vertrag mit dem VdEk abgeschlossen.

Achtung: Nur ein Zweithaar-Spezialist, der einen solchen Vertrag über die VdEk mit den Kassen hat, kann eine Verordnung über eine Perücke abrechnen.

Regelungen, die Sie interessieren sollten:

Seit 1. August 2014 erhält die durch Chemotherapie vorübergehend haarlos gewordene Patientin gemäß der Vereinbarung des VdEk im Regelfall: € 396,27

Sollte nach sechs Monaten immer noch eine Perücke erforderlich sein, kann die behandelte Patientin erneut ein Rezept einreichen und erhält nochmals € 396,27. In diesem Fall gehen dann jeweils € 10,- Zuzahlung ab. Von dem Erstattungsbetrag behält also die Kasse generell € 10 Zuzahlung ein.

Es gibt aber auch Sonderreglungen bei Kopfhauterkrankungen und Allergien: Dann erhält die Patientin/der Patient € 915,-, da eine Versorgung mit dem teureren Echthaar angezeigt ist. Dies muss im Attest des Arztes ausdrücklich dargestellt sein.

Update

Gemäß nachstehendem Artikel in der Zeitschrift Test haben mittlerweile mehrere Gerichte sogar einen Anspruch auf eine Echthaarperücke bei Patientinnen mit chemotherapiebedingtem Haarausfall bejaht. Wenn Ihnen also eine Echthaarperücke sehr wichtig ist, können Sie Ihre Krankenkasse auf die entsprechenden Urteile hinweisen. Zum Artikel geht es hier

Fazit

Im Vorfeld der Rezeptausstellung sollte schon klar sein, ob oder dass eine Behandlung länger als sechs  Monate dauern wird.

Über die beste Behandlungsoption sollte sich die Patientin vom Zweithaar-Spezialisten intensiv beraten lassen. Je länger die Behandlung, desto eher  wird es zu einer Entscheidung für eine höherwertige Perücke mit längerer Tragedauer kommen.

Die übrigen Krankenkassen lehnen sich an diese Regelung des VdEk an – es muss hier aber jeweils im Vorfeld mit den Verantwortlichen der Einzelfall abgeklärt werden und eine schriftliche Zusage eingeholt werden.

Die Bilder wurden uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der Zweithaar Praxis Freising, Frau Cidem Glaser, E-Mail: infohaar-raumde, Webseite: www.haar-raum.de