Finanzielle Hilfen
BrustkrebspatientInnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf verschiedene finanzielle Hilfen, die wir Ihnen hier vorstellen wollen.
Darum geht es kurz zusammengefasst in den einzelnen Kapiteln
Fahrtkosten: Die GKV übernimmt Fahrtkosten zu Chemo-, Strahlen- und Infusionstherapien. Für Taxi oder Mietwagen braucht man vorab eine ärztliche Verordnung und GKV-Genehmigung; für ÖPNV oder eigenes Auto reichen Belege. Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Hin- und Rückfahrt. Erstattet wird nur die Fahrt zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung.
Krankengeld: Anspruch haben Arbeitnehmer (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung), ALG-I-Empfänger und Selbstständige (die eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben) – nicht jedoch Rentner, Studierende, Minijobber oder Bürgergeld-Empfänger. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts (max. ~3.859 €/Monat), für bis zu 78 Wochen pro Erkrankung. Nahtlose AU-Bescheinigungen sind wichtig, um keine Lücken zu riskieren.
Erwebsminderungsrente: Wer krankheitsbedingt nicht mehr voll arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EMR) – vorausgesetzt, mindestens 5 Beitragsjahre und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren liegen vor. Unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig: volle EMR; unter 6 Stunden: Teil-EMR. Die Höhe ist individuell und meist deutlich unter dem früheren Einkommen. Wichtig: Krankengeld (bis 72 Wochen) zuerst ausschöpfen, bevor die niedrigere EMR beantragt wird.
Zuzahlungsbefreiung: Zuzahlungen (5–10 € pro Leistung) sind bei chronisch Kranken auf 1 % begrenzt. Ist diese Grenze erreicht, kann man sich bei der GKV von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.